Geschäftsordnung


zur Satzung des SCC „Grün-Weiß“ 1953 e.V.
8. überarbeitete Ausgabe
gültig ab 17.05.2019

Sponsorenbetreuung

Sponsoren des Vereins erhalten die Möglichkeit am Vereinsleben teilzunehmen, hierzu erhalten sie Einladungen.

Ehrenmitglieder

Die Ehrenmitglieder werden zu Jubiläen in gleicher Weise bedacht wie die ordentlichen Mitglieder. Sie haben jeder Zeit die Möglichkeit, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

Jubiläen und Geburtstage

– runde Geburtstage ab dem 50. Lebensjahr – Wert 35,00 €
– 55. und 65. Geburtstag – Wert 10,00 €
– ab 71. Geburtstag jährlich – Wert 10,00 €
Diese Jubiläen werden durch den Verein bedacht. Die Mitteilungen sind durch den Verantwortlichen, welcher die Mitgliederkartei führt, an den Vorstand zu melden.

Hochzeit, Silberhochzeit, Goldene Hochzeit und alles was darüber hinausgeht, werden vom Vorstand bedacht – Wert 35,00 €

bei Niederkunft – Wert 10,00 €

Bei Ableben eines Vereinsmitgliedes kondoliert eine Abordnung des Vorstandes – Wert 30,00 €

Informationen müssen dem Vorstand zur Kenntnis gegeben werden.

Ordensverleihung

Mitgliedern wird der Vereinsorden nach 5-jähriger Mitgliedschaft zum ersten Mal verliehen, alle weiteren 5 Jahre wird eine Spange mit der entsprechenden Jahreszahl zum Orden vergeben. Im Übrigen können Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, auf Beschluss des Vorstandes, den jeweiligen Orden für besondere Verdienste verliehen bekommen. Vorschläge kann jedes Mitglied des Vereins machen und über die Vertreter der Gruppen an den Vorstand herantragen.

Der Anspruch auf einen Vereinsorden besteht nur bei ununterbrochener Mitgliedschaft.
Anderweitige Ordensverleihungen innerhalb des Vereins bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

Kleiderordnung

Präsident Pfauenfedern Frau Pfauenfedern kurz
Sitzungspräsident Pfauenfedern Frau Pfauenfedern kurz
Minister 3 Fasanenfedern
Prinz 3 Fasanenfedern
Prinzessin Haarschmuck
Prinz (ehemalig) 1 Fasanenfeder lang
Prinzessin (ehemalig) 1 Fasanenfeder kurz
Mitglieder ohne
Ehrenmitglieder ohne

– Kappe muss nach Grundschnitt gefertigt sein
– Jacke muss nach Grundschnitt gefertigt sein
– Weste muss nach Grundschnitt gefertigt sein
– Farbe nach Grundmuster wie Minister
– Hose schwarz
– Hemd weiß
– Fliege grün – weiß
– Schuhe schwarz

• Minister haben in einheitlicher Anzugsordnung aufzutreten. Von Beginn der Veranstaltung bis Ende des Programms ist die Jacke als einheitliche Anzugsordnung zu tragen, zusätzlich oder an Stelle eine Weste, einschließlich Vereinsorden.
• Für das Kinderprogramm werden gesonderte Regelungen getroffen.

Entschädigung

Für Fahrten, die ein Mitglied im Auftrag des Vorstandes durchführt, erhält er eine Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.

Gruppen

Zur Gestaltung des Programms können einzelne Gruppen gebildet werden, hierzu zählt auch die Abteilung Gardetanzsport.
Gruppen und Einzelpersonen die außerhalb der offiziellen Veranstaltungen Auftritte und Darbietungen bringen, welche die Vereinstätigkeit berühren, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Der Übertritt der Kinder in das Abendprogramm kann mit der Grundrechtsmündigkeit ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen. Dazu bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Eltern.

Chronik

Die Entwicklung des Vereins wird in Wort und Bild in einer Chronik dokumentiert. Der, bzw. die Verantwortlichen werden vom Verein bestimmt. Bei Vollversammlungen oder auf Beschluss des Vorstandes ist die Chronik den Mitgliedern zugänglich zu machen.

Kammerordnung

Die im Eigentum des Vereins stehenden Requisiten und Kostüme werden in der Vereinshalle und in einer Kleiderkammer verwahrt. Zur Führung der Vereinshalle werden durch den Vorstand 3 Verantwortliche bestimmt:

Herr Thomas Schwarz ; Herr Werner Luthardt; Herr Dirk Kästner

Allen Mitgliedern ist das Betreten der Kleiderkammer nur im Beisein eines Kammerverantwortlichen gestattet.
Über den Bestand der Kleiderkammer ist Buch zu führen, die Eingänge und Ausgänge sind darin zu dokumentieren. Alle 2 Jahre muss eine Inventur durchgeführt werden.
Die Mitglieder haben unmittelbar nach Beendigung der Saison über die Vertreter der Gruppen die Kostüme in sauberen Zustand in der Kleiderkammer abzugeben. Die Termine werden durch die Verantwortlichen der Kleiderkammer bestimmt.
Bei Verleihung von Vereinseigentum ist vorher ein Antrag an den Vorstand zu stellen welcher darüber entscheidet.
Aus rechtlichen Gründen ist bei jeglicher finanzieller Beteiligung des Vereins an Kostümen, Kostüm-teilen, Requisiten, Dekorationen und sonstigem Zubehör ein Übergang in das Vereinseigentum zwingend notwendig

Beitragsordnung

1. bis Vollendung 16. Lebensjahr monatlich 1,00 € jährlich 12,00 €
2. bis Vollendung 22. Lebensjahr monatlich 2,00 € jährlich 24,00 €
3. bis Vollendung 26. Lebensjahr monatlich 3,00 € jährlich 36,00 €
4. ab 26. Lebensjahr monatlich 4,00 € jährlich 48,00 €

Tritt ein Mitglied in eine höhere Altersstufe ein, welche eine Beitragserhöhung nach sich zieht, so ist der höhere Beitrag für das gesamte Kalenderjahr zu zahlen, in dem die höhere Altersstufe erreicht wird.         Diese Reglung beginnt 2020.

In sozialen Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag und Nachweis der Einkünfte eine Beitrags-reduzierung auf 30,00 € für das laufende Kalenderjahr beantragt werden. Die so erlangten persönlichen Daten sind vom Vorstand streng vertraulich zu behandeln.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlpflicht befreit.

Der Jahresbeitrag wird zum 01.01. des Kalenderjahres fällig und muss bis zum 31.März des Jahres geleistet werden.

Zahlungsweise: bar beim Schatzmeister oder per Überweisung auf Konto :

Kyffhäusersparkasse:
IBAN:DE18820550003100008200
BIC:HELADEF1KYF

Bestätigt durch Vorstand und Vollversammlung am 17.05.2019