{"id":932,"date":"2017-12-20T10:24:07","date_gmt":"2017-12-20T10:24:07","guid":{"rendered":"http:\/\/sccgw.de\/?page_id=932"},"modified":"2019-05-20T13:26:05","modified_gmt":"2019-05-20T13:26:05","slug":"geschaeftsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sccgw.de\/?page_id=932","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsordnung"},"content":{"rendered":"<p>zur Satzung des SCC \u201eGr\u00fcn-Wei\u00df\u201c 1953 e.V.<br \/>\n8. \u00fcberarbeitete Ausgabe<br \/>\ng\u00fcltig ab 17.05.2019<\/p>\n<h2>Sponsorenbetreuung<\/h2>\n<p>Sponsoren des Vereins erhalten die M\u00f6glichkeit am Vereinsleben teilzunehmen, hierzu erhalten sie Einladungen.<\/p>\n<h2>Ehrenmitglieder<\/h2>\n<p>Die Ehrenmitglieder werden zu Jubil\u00e4en in gleicher Weise bedacht wie die ordentlichen Mitglieder. Sie haben jeder Zeit die M\u00f6glichkeit, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<\/p>\n<h2>Jubil\u00e4en und Geburtstage<\/h2>\n<p>&#8211; runde Geburtstage ab dem 50. Lebensjahr &#8211; Wert 35,00 \u20ac<br \/>\n&#8211; 55. und 65. Geburtstag &#8211; Wert 10,00 \u20ac<br \/>\n&#8211; ab 71. Geburtstag j\u00e4hrlich &#8211; Wert 10,00 \u20ac<br \/>\nDiese Jubil\u00e4en werden durch den Verein bedacht. Die Mitteilungen sind durch den Verantwortlichen, welcher die Mitgliederkartei f\u00fchrt, an den Vorstand zu melden.<\/p>\n<p>Hochzeit, Silberhochzeit, Goldene Hochzeit und alles was dar\u00fcber hinausgeht, werden vom Vorstand bedacht &#8211; Wert 35,00 \u20ac<\/p>\n<p>bei Niederkunft &#8211; Wert 10,00 \u20ac<\/p>\n<p>Bei Ableben eines Vereinsmitgliedes kondoliert eine Abordnung des Vorstandes &#8211; Wert 30,00 \u20ac<\/p>\n<p>Informationen m\u00fcssen dem Vorstand zur Kenntnis gegeben werden.<\/p>\n<h2>Ordensverleihung<\/h2>\n<p>Mitgliedern wird der Vereinsorden nach 5-j\u00e4hriger Mitgliedschaft zum ersten Mal verliehen, alle weiteren 5 Jahre wird eine Spange mit der entsprechenden Jahreszahl zum Orden vergeben. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, auf Beschluss des Vorstandes, den jeweiligen Orden f\u00fcr besondere Verdienste verliehen bekommen. Vorschl\u00e4ge kann jedes Mitglied des Vereins machen und \u00fcber die Vertreter der Gruppen an den Vorstand herantragen.<\/p>\n<p>Der Anspruch auf einen Vereinsorden besteht nur bei ununterbrochener Mitgliedschaft.<br \/>\nAnderweitige Ordensverleihungen innerhalb des Vereins bed\u00fcrfen der Zustimmung des Vorstandes.<\/p>\n<h2>Kleiderordnung<\/h2>\n<p>Pr\u00e4sident Pfauenfedern Frau Pfauenfedern kurz<br \/>\nSitzungspr\u00e4sident Pfauenfedern Frau Pfauenfedern kurz<br \/>\nMinister 3 Fasanenfedern<br \/>\nPrinz 3 Fasanenfedern<br \/>\nPrinzessin Haarschmuck<br \/>\nPrinz (ehemalig) 1 Fasanenfeder lang<br \/>\nPrinzessin (ehemalig) 1 Fasanenfeder kurz<br \/>\nMitglieder ohne<br \/>\nEhrenmitglieder ohne<\/p>\n<p>&#8211; Kappe muss nach Grundschnitt gefertigt sein<br \/>\n&#8211; Jacke muss nach Grundschnitt gefertigt sein<br \/>\n&#8211; Weste muss nach Grundschnitt gefertigt sein<br \/>\n&#8211; Farbe nach Grundmuster wie Minister<br \/>\n&#8211; Hose schwarz<br \/>\n&#8211; Hemd wei\u00df<br \/>\n&#8211; Fliege gr\u00fcn \u2013 wei\u00df<br \/>\n&#8211; Schuhe schwarz<\/p>\n<p>\u2022 Minister haben in einheitlicher Anzugsordnung aufzutreten. Von Beginn der Veranstaltung bis Ende des Programms ist die Jacke als einheitliche Anzugsordnung zu tragen, zus\u00e4tzlich oder an Stelle eine Weste, einschlie\u00dflich Vereinsorden.<br \/>\n\u2022 F\u00fcr das Kinderprogramm werden gesonderte Regelungen getroffen.<\/p>\n<h2>Entsch\u00e4digung<\/h2>\n<p>F\u00fcr Fahrten, die ein Mitglied im Auftrag des Vorstandes durchf\u00fchrt, erh\u00e4lt er eine Kilometerpauschale von 0,30 \u20ac pro gefahrenen Kilometer.<\/p>\n<h2>Gruppen<\/h2>\n<p>Zur Gestaltung des Programms k\u00f6nnen einzelne Gruppen gebildet werden, hierzu z\u00e4hlt auch die Abteilung Gardetanzsport.<br \/>\nGruppen und Einzelpersonen die au\u00dferhalb der offiziellen Veranstaltungen Auftritte und Darbietungen bringen, welche die Vereinst\u00e4tigkeit ber\u00fchren, bed\u00fcrfen der Zustimmung des Vorstandes.<br \/>\nDer \u00dcbertritt der Kinder in das Abendprogramm kann mit der Grundrechtsm\u00fcndigkeit ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen. Dazu bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Eltern.<\/p>\n<h2>Chronik<\/h2>\n<p>Die Entwicklung des Vereins wird in Wort und Bild in einer Chronik dokumentiert. Der, bzw. die Verantwortlichen werden vom Verein bestimmt. Bei Vollversammlungen oder auf Beschluss des Vorstandes ist die Chronik den Mitgliedern zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n<h2>Kammerordnung<\/h2>\n<p>Die im Eigentum des Vereins stehenden Requisiten und Kost\u00fcme werden in der Vereinshalle und in einer Kleiderkammer verwahrt. Zur F\u00fchrung der Vereinshalle werden durch den Vorstand 3 Verantwortliche bestimmt:<\/p>\n<p>Herr Thomas Schwarz ; Herr Werner Luthardt; Herr Dirk K\u00e4stner<\/p>\n<p>Allen Mitgliedern ist das Betreten der Kleiderkammer nur im Beisein eines Kammerverantwortlichen gestattet.<br \/>\n\u00dcber den Bestand der Kleiderkammer ist Buch zu f\u00fchren, die Eing\u00e4nge und Ausg\u00e4nge sind darin zu dokumentieren. Alle 2 Jahre muss eine Inventur durchgef\u00fchrt werden.<br \/>\nDie Mitglieder haben unmittelbar nach Beendigung der Saison \u00fcber die Vertreter der Gruppen die Kost\u00fcme in sauberen Zustand in der Kleiderkammer abzugeben. Die Termine werden durch die Verantwortlichen der Kleiderkammer bestimmt.<br \/>\nBei Verleihung von Vereinseigentum ist vorher ein Antrag an den Vorstand zu stellen welcher dar\u00fcber entscheidet.<br \/>\nAus rechtlichen Gr\u00fcnden ist bei jeglicher finanzieller Beteiligung des Vereins an Kost\u00fcmen, Kost\u00fcm-teilen, Requisiten, Dekorationen und sonstigem Zubeh\u00f6r ein \u00dcbergang in das Vereinseigentum zwingend notwendig<\/p>\n<h2>Beitragsordnung<\/h2>\n<p>1. bis Vollendung 16. Lebensjahr monatlich 1,00 \u20ac j\u00e4hrlich 12,00 \u20ac<br \/>\n2. bis Vollendung 22. Lebensjahr monatlich 2,00 \u20ac j\u00e4hrlich 24,00 \u20ac<br \/>\n3. bis Vollendung 26. Lebensjahr monatlich 3,00 \u20ac j\u00e4hrlich 36,00 \u20ac<br \/>\n4. ab 26. Lebensjahr monatlich 4,00 \u20ac j\u00e4hrlich 48,00 \u20ac<\/p>\n<p>Tritt ein Mitglied in eine h\u00f6here Altersstufe ein, welche eine Beitragserh\u00f6hung nach sich zieht, so ist der h\u00f6here Beitrag f\u00fcr das gesamte Kalenderjahr zu zahlen, in dem die h\u00f6here Altersstufe erreicht wird.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Diese Reglung beginnt 2020.<\/p>\n<p>In sozialen H\u00e4rtef\u00e4llen kann auf schriftlichen Antrag und Nachweis der Eink\u00fcnfte eine Beitrags-reduzierung auf 30,00 \u20ac f\u00fcr das laufende Kalenderjahr beantragt werden. Die so erlangten pers\u00f6nlichen Daten sind vom Vorstand streng vertraulich zu behandeln.<br \/>\nEhrenmitglieder sind von der Beitragszahlpflicht befreit.<\/p>\n<p>Der Jahresbeitrag wird zum 01.01. des Kalenderjahres f\u00e4llig und muss bis zum 31.M\u00e4rz des Jahres geleistet werden.<\/p>\n<p>Zahlungsweise: bar beim Schatzmeister oder per \u00dcberweisung auf Konto :<\/p>\n<p>Kyffh\u00e4usersparkasse:<br \/>\nIBAN:DE18820550003100008200<br \/>\nBIC:HELADEF1KYF<\/p>\n<p>Best\u00e4tigt durch Vorstand und Vollversammlung am 17.05.2019<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sccgw.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/Gesch\u00e4ftsordnung-SCC_Aufl-6_14.11.2014.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-62 alignleft\" src=\"https:\/\/sccgw.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/button-1187460_640-e1513766044132.png\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"75\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zur Satzung des SCC \u201eGr\u00fcn-Wei\u00df\u201c 1953 e.V. 8. \u00fcberarbeitete Ausgabe g\u00fcltig ab 17.05.2019 Sponsorenbetreuung Sponsoren des Vereins erhalten die M\u00f6glichkeit am Vereinsleben teilzunehmen, hierzu erhalten sie Einladungen. Ehrenmitglieder Die Ehrenmitglieder werden zu Jubil\u00e4en in gleicher Weise bedacht wie die ordentlichen Mitglieder. Sie haben jeder Zeit die M\u00f6glichkeit, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. 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