{"id":955,"date":"2017-12-20T12:24:12","date_gmt":"2017-12-20T12:24:12","guid":{"rendered":"http:\/\/sccgw.de\/?page_id=955"},"modified":"2018-01-04T10:03:57","modified_gmt":"2018-01-04T10:03:57","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sccgw.de\/?page_id=955","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1>Satzung des Sondersh\u00e4user Carneval Club \u201eGr\u00fcn-Wei\u00df\u201c 1953 e.V.<\/h1>\n<p><strong>4. \u00fcberarbeitete Ausgabe<\/strong><br \/>\n<strong> g\u00fcltig ab 01.07.2016<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><br \/>\n1) Der Verein f\u00fchrt den Namen<br \/>\nSondersh\u00e4user Carneval Club \u201eGr\u00fcn-Wei\u00df\u201c 1953 e.V.<br \/>\nDie Jahreszahl bezeichnet das Gr\u00fcndungsjahr des Vereins.<br \/>\n2) Der Verein hat seinen Sitz in Sondershausen.<br \/>\n3) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Der Verein<\/strong><\/p>\n<p>verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des<br \/>\nAbschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Zweck des<br \/>\nVereins ist die Erhaltung und F\u00f6rderung des karnevalistischen Brauchtums,<br \/>\ndies wird mit der Durchf\u00fchrung von Karnevalssitzungen, Prunksitzungen,<br \/>\nB\u00fcttenabenden, Kindersitzungen, Seniorensitzungen und Auftritten in<br \/>\nSeniorenheimen verwirklicht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Der Verein<\/strong><\/p>\n<p>ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1) Mitglieder des Vereins sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.<br \/>\n2) Als ordentliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person aufgenommen werden, die die Satzung des Vereins anerkennt.<br \/>\n3) Die Aufnahme erfolgt auf Grund eines schriftlichen Aufnahmeantrages. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand.<br \/>\n4) Nicht vollj\u00e4hrige Personen haben dem Aufnahmeantrag eine schriftliche Best\u00e4tigung der\/des Erziehungsberechtigten beizuf\u00fcgen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Die Ehrenmitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1) Die Ehrenmitgliedschaft wird durch Verleihung und Annahme erworben.<br \/>\n2) Ehrenmitglieder des Vereins k\u00f6nnen solche Personen werden, die sich besondere Verdienste des Vereins erworben haben.<br \/>\n3) \u00dcber die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Vollversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Beginn und Ende der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zeitpunkt, der im Aufnahmeantrag angegeben ist. Die Mitgliedschaft der Mitglieder, die dem Verein bereits vor Inkrafttreten der Satzung angeh\u00f6rten, setzt sich fort.<br \/>\n2) Die Mitgliedschaft endet durch:<br \/>\na) Tod<br \/>\nb) Austritt<br \/>\nc) Ausschluss<br \/>\n3) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Er ist zul\u00e4ssig:<br \/>\na) zum Ersten des der Erkl\u00e4rung folgenden Monats.<\/p>\n<p>4) Der Ausschluss mit sofortiger Wirkung kann erfolgen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) wenn Tatsachen vorliegen, die erkennen lassen, dass das weitere Verbleiben eines Mitgliedes die Interessen oder das Ansehen des Vereins sch\u00e4digt.<br \/>\nb) wenn festgestellt wird, dass ein Beitragsr\u00fcckstand von mindestens 8 Monaten besteht.<\/p>\n<p>5) \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anh\u00f6rung des Mitgliedes. Dem ausgeschlossenen Mitglied ist der Bescheid unter Angabe der Gr\u00fcnde per Einschreiben mitzuteilen.<br \/>\n6) Ein Mitglied des Vorstandes kann nur durch den Beschluss der Vollversammlung ausgeschlossen werden.<br \/>\n7) Ein ausgeschlossenes Mitglied hat das Recht, gegen den Beschluss innerhalb von 4 Wochen nach Zugang, Einspruch beim Vorstand einzulegen. \u00dcber den Einspruch entscheidet die Vollversammlung. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Rechte und Pflichten<\/strong><\/p>\n<p>1) Die Vereinseinrichtungen sind jedem Mitglied in gleicher Weise zug\u00e4nglich.<br \/>\n2) Jedes Mitglied hat Beitr\u00e4ge zu entrichten. Dazu beschlie\u00dft die Vollversammlung eine Beitragsordnung.<br \/>\n3) Die Haftung der Mitglieder ist auf das Vereinsverm\u00f6gen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Organe<\/strong><\/p>\n<p>1) Der Vorstand<br \/>\n2) Die Vollversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Vorstand, Vertretung, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>1) Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus:<br \/>\n\uf0b7 dem Pr\u00e4sidenten (Vorsitzender)<br \/>\n\uf0b7 2 Stellvertretern (stellv. Vorsitzende)<br \/>\n\uf0b7 dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\n\uf0b7 dem Schatzmeister<br \/>\n\uf0b7 2 Beisitzern<br \/>\n2) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein, darunter muss sich einer der drei Vorsitzenden befinden<br \/>\n3) Zum erweiterten Vorstand z\u00e4hlen der Vorstand, das Prinzenpaar f\u00fcr die jeweilige Saison, die Minister, der Vertreter des Programm Management Teams (PMT) sowie bei Bedarf die Vertreter der einzelnen Gruppen.<br \/>\n4) Der Pr\u00e4sident beruft die Sitzungen des Vorstandes ein. Er wird durch einen der Stellvertreter vertreten.<br \/>\n5) F\u00fcr die Absicherung der Veranstaltungen beschlie\u00dft der Vorstand einen Plan \u00fcber den Ordnungsdienst an den alle Mitglieder gebunden sind.<br \/>\n6) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Vollversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zu einer Neu- bzw. Wiederwahl im Amt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Die Vollversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1) Die Vollversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Sie legt die Richtlinien der Vereinst\u00e4tigkeit fest und entscheidet \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, Aufl\u00f6sungen des Vereins und Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens.<br \/>\n2) Aufgaben der Vollversammlung sind insbesondere:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) Bestimmungen \u00fcber grunds\u00e4tzliche Aufgaben der Vereinsarbeit<br \/>\nb) Beschlussfassung \u00fcber Haushalt und Beitr\u00e4ge<br \/>\nc) Entgegennahme des Gesch\u00e4fts- und Kassenberichtes des Vorstandes und des Rechnungspr\u00fcfungsberichtes<br \/>\nd) Wahl des Vorstandes<br \/>\ne) Wahl von 2 Rechnungspr\u00fcfern<br \/>\nf) Beschlussfassung zur Satzungs\u00e4nderung, Ehrenmitgliedschaft und<br \/>\nVereinsaufl\u00f6sung<\/p>\n<p>3) Die Vollversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen durch den Vorstand einzuberufen. Des Weiteren ist eine Vollversammlung auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von zwei Dritteln der Mitglieder einzuberufen. \u00dcber die Vollversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, welches von einem der Vorsitzenden und dem Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>1) Die Vollversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer der Wahlperiode zwei Rechnungspr\u00fcfer.<br \/>\n2) Die Rechnungspr\u00fcfer f\u00fchren j\u00e4hrlich mindestens eine unangemeldete Pr\u00fcfung der Vereinskasse durch.<br \/>\n3) Die Pr\u00fcfung umfasst das gesamte Verm\u00f6gen sowie das Kassen- und Rechnungs-wesen des Vereins.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Entsch\u00e4digung<\/strong><\/p>\n<p>1) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n2) Auslagen, die einem Mitglied in Ausf\u00fchrung eines Auftrages des Vereins entstanden sind, werden in der nachgewiesenen H\u00f6he erstattet. Im Zweifel entscheidet der Vorstand.<br \/>\n3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Die Gruppen<\/strong><\/p>\n<p>1) Der Verein gliedert sich in verschiedene Gruppen.<br \/>\n2) Diese sind nicht rechtsf\u00e4hige Vereine im Sinne von \u00a7 54 BGB. Sie k\u00f6nnen vom Vorstand erm\u00e4chtigt werden, au\u00dferhalb der Saison eigenst\u00e4ndige Handlungen (Auftritte) vorzunehmen.<br \/>\n3) F\u00fcr die damit verbundenen Rechtsgesch\u00e4fte haften die Gruppen selbst.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>1) Soweit nicht anders bestimmt, entscheidet die Vollversammlung in offener Abstimmung und mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<br \/>\n2) Geheime Abstimmung muss erfolgen, wenn dies mindestens 1 stimmberechtigtes Mitglied verlangt.<br \/>\n3) Jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat und juristische Personen, verf\u00fcgen \u00fcber eine Stimme.<br \/>\n4) \u00dcber die Sitzung des Vorstandes und der Vollversammlung sind Niederschriften zu fertigen, die vom Pr\u00e4sidenten und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1) Der Vorstand und die Vereinsmitglieder k\u00f6nnen die Aufl\u00f6sung des Vereins beantragen.<br \/>\n2) Entscheidung \u00fcber Ehrenmitgliedschaft, Satzungs\u00e4nderung und Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<br \/>\n3) Die Vollversammlung, die die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dfen will, ist nur beschlussf\u00e4hig, wenn an der Abstimmung mindestens 2\/3 der Stimmberechtigten teilnehmen. Ist demnach die erste zur Aufl\u00f6sung des Vereins zust\u00e4ndige Vollversammlung beschlussunf\u00e4hig, entscheidet eine weitere, nach 6 Wochen einberufene Vollversammlung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Abstimmenden.<br \/>\n4) Zur Abwicklung der Gesch\u00e4fte im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins bestellt die Vollversammlung zwei Liquidatoren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Schlussbestimmung<\/strong><\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an das<\/p>\n<p><em><strong>Deutsche Rote Kreuz Kyffh\u00e4userkreisverband e.V.<\/strong><\/em><br \/>\n<em><strong> 99706 Sondershausen Hospitalstra\u00dfe 5<\/strong><\/em>,<\/p>\n<p>der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Best\u00e4tigt durch die Vollversammlung am 27.05.2016<br \/>\ngez. Werner Luthardt gez. Tina K\u00e4stner gez. Axel Rothschuh<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sccgw.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/Satzung-des-SCC-01.07.2016.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-62 alignleft\" src=\"https:\/\/sccgw.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/button-1187460_640-e1513766044132.png\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"75\" \/><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Sondersh\u00e4user Carneval Club \u201eGr\u00fcn-Wei\u00df\u201c 1953 e.V. 4. \u00fcberarbeitete Ausgabe g\u00fcltig ab 01.07.2016 \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins 1) Der Verein f\u00fchrt den Namen Sondersh\u00e4user Carneval Club \u201eGr\u00fcn-Wei\u00df\u201c 1953 e.V. 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